Jedes Jahr gegen Ende September rufen wir unsere Paddler/innen auf, ihre Fahrtenbücher im Wanderfahrerwettbewerb des Deutschen Kanu-Verbandes e.V. einzureichen. Wer schon länger dabei ist, kennt das. Und alle anderen haben vielleicht Fragen. Fahrtenbuch? Wandersportwettbewerb?
Im Bootshaus steht unser elektronisches Vereinsfahrtenbuch, in dem wir unsere Touren erfassen. Bei der Abfahrt geht man mit einem Boot auf Fahrt und nach der Rückkehr wird die Tour und die gepaddelte Strecke eingetragen.
Mit den Fahrtenbucheinträgen...
entsteht eine kanusportliche Chronik unserer Vereinsaktivitäten.
Mit Abschluss des Fahrtenjahres 2023/2024 standen für 13 Jahre 33.220 Einträge mit insgesamt 661.610 Kilometern in unserem Vereinsfahrtenbuch.

Der Wertungszeitraum für den Wandersportwettbewerb beginnt am 01. Oktober und endet am 30. September des Folgejahres. Die in diesem Zeitraum im Fahrtenbuch dokumentierten Touren können im Wettbewerb zur Wertung eingereicht werden.
Wenn man das Jahr über seine Touren in das Vereinsfahrtenbuch eingetragen hat, ist die Teilnahme am Wandersportwettbewerb einfach. Man prüft die gesammelten Einträge kurz auf Vollständigkeit, lässt - wenn nötig - letzte Korrekturen vornehmen, unterschreibt eine Datenschutzerklärung und gibt das Fahrtenbuch zur Wertung bei unserer Wanderwartin ab. Eine Auswertegruppe in unserem Verein prüft die abgegebenen Fahrtenbücher und bestätigt die Fahrtenbucheinträge. Dann werden die Fahrtenbücher beim Landes-Kanu-Verband Schleswig-Holstein e.V. zur Wertung eingereicht.
Jeder Wettbewerb findet nach festgelegten Regeln statt. Die zu erfüllenden Bedingungen für den Wandersportwettbewerb stehen in der DKV-Wandersportordnung (Version 04/2025)
Nach § 7 Fahrtenbuch gehört zu einem vollständigen Fahrtenbucheintrag: Datum, Gewässer (bei Auslandsfahrten: Staat), Fahrtstrecke mit Anfangs- und Endpunkt sowie die zurückgelegten Kilometer. Damit ist eine gepaddelte Strecke nachvollziehbar. Gegebenenfalls sollten Zwischenziele mit angegeben werden. Vor allem, wenn Start- und Endpunkt gleich sind. Bei allen Fahrtenbucheinträgen sind gemäß § 10 Kilometer die Kilometer jeder Fahrt kaufmännisch auf ganze Kilometer zu runden.
So sehen vollständige Fahrtenbucheinträge im Papierfahrtenbuch aus. Gewässer und Strecke stehen in zwei Spalten:
| Datum | Gewässer | Gefahrene Strecke vonbis | Kilometer | Bemerkungen, Bestätigungen |
| 13.03.2022 | Leine, Aller | Neustadt am Rübenberge - Hodenhagen | 52 | Leine-Frühlingsfahrt |
| 19.09.2022 | Stör | IWW - Kasenort - IWW | 17 | |
Im elektronischen Vereinsfahrtenbuch tragen wir Gewässer und Strecke in ein Feld - getrennt durch einen Doppelpunkt - ein:
Für die Auszeichnungen im Wandersportwettbewerb müssen Erwachsene die Teilnahme an Gemeinschaftfahrten (§ 11 Gemeinschaftsfahrten) nachweisen. Schüler und Jugendliche müssen die Teilnahme an Vereinsfahrten oder Gemeinschaftsfahrten nachweisen (§ 18 Bedingungen für das Schüler-WFA und § 19 Bedingungen für das Jugend-WFA).
Gemeinschaftsfahrten sind alle Touren, die im offiziellen Sportprogramm des Deutschen Kanu-Verbandes e.V. ausgeschrieben sind. In der Termindatenbank des Deutschen Kanu-Verbandes e.V. sind diese Touren explizit als "Gemeinschaftsfahrten (gemäß DKV-Wandersportordnung)" gekennzeichnet.
Vereinsfahrten sind alle Touren aus dem Programm eines Kanuvereins. Bietet der eigene Kanuverein eine Tour im offiziellen Sportprogramm an, dann steht diese auch im Vereinsprogramm, wird aber als eine "Verbandsfahrt" dokumentiert.
Im Fahrtenbucheintrag können die Fahrten entsprechend dokumentiert werden. Jede Tour aus dem offiziellen Sportprogramm ist eine "Verbandsfahrt", aus dem Vereinsprogramm ist es eine "Vereinsfahrt" und jede Einzelunternehmung ist eine "Wanderfahrt".
Was ist am Ende des Wertungszeitraums zu tun, wenn man am Wandersportwettbewerb teilnehmen möchte?


Die Voraussetzungen für die jeweiligen Abzeichen findest Du in der DKV-Wandersportordnung.
Die entsprechenden Formulare für die jeweiligen Abzeichen findest Du hier:
Antrag für Wanderfahrerabzeichen in Silber
Antrag für Wanderfahrerabzeichen in Gold
Antrag Wanderfahrerabzeichen Gold Sonderstufen
Antrag für Globusabzeichen
Antrag für Schüler- und Jugend-Wanderfahrerabzeichen in Gold
Hört sich - wenn man es zum ersten Mal mitmacht - nach viel an, ist es aber nicht. Versprochen! Bei Fragen helfen wir gerne...
Bitte leg Dein Fahrtenbuch Anfang Oktober in die auf dem Fahrtenbuchtresen stehende Kunststoffbox.
Es wäre schön, wenn möglichst alle ihre Fahrtenbücher abgeben, damit wir gemeinsam ein gutes Vereinsergebnis erreichen!
Die Auswertung beginnt dann bei uns im Verein. Eine Gruppe schaut die zur Wertung eingereichten Fahrtenbücher durch und prüft die formale Korrektheit der Fahrtenbucheinträge nach den Anforderungen der Wandersportordnung. Formal nicht korrekte Einträge können nicht gewertet werden.
Damit Fahrtenbucheinträge mit unvollständigen Angaben nicht aus der Wertung gestrichen werden müssen, werden im Laufe des Jahres beim Erstellen der persönlichen Fahrtenbuchauszüge aus dem elektronischen Vereinsfahrtenbuch die betroffenen Mitglieder um die fehlenden Angaben gebeten, um Einträge rechtzeitig zu korrigieren.
Die Fahrtenbücher werden bestätigt und zusammen mit allen Unterlagen - Datenschutzerklärung, Antragsformulare für Auszeichnungen der Stufen Silber und Gold und Anlagen - beim Landes Kanu-Verband Schleswig-Holstein eingereicht. Auch hier werden die Fahrtenbücher noch einmal durchgesehen, bestätigt und Urkunden und Anstecker für die beantragten Auszeichnungen ausgestellt oder beim Deutschen Kanu-Verband angefordert.
Sorgfältig geführte zur Wertung eingereichte Fahrtenbücher sind schnell durchgesehen. Nachfragen und die Anforderung fehlender Unterlagen machen viel Arbeit. Jede/r, die/der am Wettbewerb teilnimmt, kann einen Beitrag leisten, dass die Auswertung reibungslos verläuft und kein vermeidbarer Mehraufwand entsteht.